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Beim diesjährigen atlas ZENTRALEINKAUF Jahrestreffen sprach Fotograf Dirk Holst, Inhaber der DH STUDIO WERBEAGENTUR aus Köln, über das Thema Bildhonorare, Bildrechte und Bildnutzungen speziell für Hotels und Gastronomie.

In seinem Vortrag erklärte Holst zunächst die Auftragsformen Werkvertrag und Nutzungsvertrag im Fotografiebereich. Als auftraggebender Hotelier hat man die Möglichkeit einen Werkvertrag mit dem Fotografen zu schließen. Dabei werden die Bilder gegen eine Vergütung angefertigt. Gegenstand des Werkvertrages ist somit die Produktion der Bilder. Beim Nutzungsvertrag geht es um die Einräumung der Nutzungsrechte an der Fotoproduktion. Die Verwertung deckt auch den Weiterverkauf ab.

Nicht vergessen werden sollten bei der Produktion die anderen Beteiligten am Shooting, wie zum Beispiel die Model, Visagisten, Stylisten und Assistenten. Auch hierfür sollten Kosten einkalkuliert werden.

Anhand konkreter Beispiele erklärte der Kölner Dirk Holst die Auftragsform und Honorarberechnung. Näheres dazu in der Präsentation "Bildrechte und Bildnutzungen", die am Ende dieses Beitrags zum Download bereit steht.

Ein Werkvertrag mit einfachen Nutzungsrechten beinhaltet alles, was unmittelbar und ausschließlich den Kunden bewirbt. Also beispielsweise Beschriftungen, Flyer, Broschüren, Rollups, Display, Plakat, Internet, Poster, Kataloge oder Verzeichnisse.

Darin nicht enthalten und deshalb zusätzlich zu lizensieren wären dabei Veröffentlichungen zum Beispiel in Reisekatalogen oder Geschäftsberichten der Baufirma, die das Hotel gebaut hat. Hier erfolgt die Berechnung nach Lizenzanalogie der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) bzw. BVPA (Bundesverband Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V.). Wenn diese Nutzungsrechte verletzt werden, kann es teuer werden: spätestens, wenn eine Abmahnung oder nachträgliche Rechnung über mehrere Tausend Euro ins Hotel flattert.


Zum Referenten:

Dirk Holst ist Inhaber der DH STUDIO WERBEAGENTUR aus Köln, die 1988 gegründet wurde und seit rund 15 Jahren im Hotellerie-, Gastronomie-, Beauty- und Wellness-Bereich tätig ist.

 

Downlaod Präsentation:

Präsentation "Bildrechte und Bildnutzungen für Hotel und Gastronomie"

 

 

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